Haftungsrechtliche Fragen
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Statistisch sind Fahrgemeinschaften seltener in Unfälle verwickelt als der Durchschnitt der Verkehrsteilnehmer im PKW. Was passiert aber, wenn es doch mal krachen sollte?
Am besten ist es, Sie stellen den oder die Fahrer Ihrer Fahrgemeinschaft von der Haftung frei. Sie können vor Antritt der ersten Fahrt ein Formular unterschreiben, nach dem der Fahrer nur in dem Rahmen haftet, der von seiner obligatorischen Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Im Schadensfall erhalten Sie dann genau diese Leistungen, darüber hinaus können Sie den Fahrer allerdings nicht für weitere Schäden haftbar machen. Dies gilt natürlich nur, wenn Sie ihm nicht nachweisen können, dass er bei seiner Fahrt grob fahrlässig gehandelt hat. Damit ist für alle Beteiligten der Schadensfall klar geregelt und Sie können beruhigt losfahren.
Weitere Informationen zu diesem Thema, auch zu möglicherweise nützlichen zusätzlichen Versicherungen, erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen, den Automobilclubs oder der Versicherungswirtschaft. Dort finden Sie auch Formulare zur Beschränkung der Haftung des Fahrers zum download.